Die Praxis des Bundesgerichts im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundrechte
(WSK-Rechte)
Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundrechte (WSK-Rechte) werden in der Schweiz stiefmütterlich behandelt. Der Beitrag gibt eine kurze Einführung in deren Rechtsnatur, bevor er fallgruppenartig der Praxis des Bundesgerichts nachgeht. Fazit der Analyse: Die Rechtsprechung ist nach wie vor zurückhaltend bei der Anerkennung einer direkten Anwendbarkeit, zeigt sich einer gewissen Annäherung an die «traditionellen» Grundrechte über die staatlichen Schutzpflichten aber nicht abgeneigt. Sie versucht im Übrigen, Rückschritte im Rahmen des Verbots von «retrogressive measures» zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Grundlagen
- 1.1 Allgemeines
- 1.2 Justiziabilität
- 2. WSK-Rechte in der Rechtsprechung des Bundesgerichts
- 2.1 Einzelne Fälle
- 2.1.1 Recht auf Existenzsicherung/Grundrecht auf Hilfe in Notlagen
- 2.1.2 Recht auf Arbeit/Privat- und Familienleben
- 2.1.3 Recht auf Soziale Sicherheit/Diskriminierungsverbot
- 2.1.4 Recht auf Bildung
- 2.1.5 Kinderrechte
- 2.1.6 Institutioneller Diskriminierungsschutz
- 2.2 Fazit
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