Teilnahmerechte des Beschuldigten bei der polizeilichen Befragung von Auskunftspersonen
Die Praxis ist unzulässig, wonach mittels staatsanwaltschaftlicher Delegationsverfügung die Polizei angewiesen wird, zur Klärung des Sachverhalts die nötigen Ermittlungen und Befragungen von polizeilichen Auskunftspersonen ohne Teilnahmerechte des Beschuldigten durchzuführen. Dies gilt selbst bei Beschränkung der Befragung darauf, ob die Auskunftsperson überhaupt sachrelevante Angaben machen kann oder die Befragung lediglich zur Klärung ihrer Stellung im Strafverfahren dient.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Teilnahmerechte bei polizeilichen Einvernahmen
- 2. Ratio legis
- 3. Praxis der nicht parteiöffentlichen Befragung im Rahmen einer Delegation
- 4. Höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Teilnahmerechten
- 5. Folgerungen hieraus für die aufgeworfene Frage
- 6. Schlussfolgerung
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