Yogaübungen sind keine bekenntnishaften Akte
Gedanken zur subjektiven Konzeption und zum Neutralitätsgebot anlässlich des Urteils des Bundesgerichts 2C_897/2012 vom 14. Februar 2013
Das Bundesgericht hat nach seinem letztjährigen Entscheid, wonach christliche Weihnachtslieder keine bekenntnishaften Akte darstellen, seine Praxis im Umgang mit vermeintlich religiösen Unterrichtsinhalten und -methoden bestätigt. Yogaübungen stellen demnach mangels hinreichender Intensität keine bekenntnishaften Akte dar, weshalb sie nicht gegen das Gebot zu religiöser Neutralität verstossen. Im konkreten Fall hatten sich Eltern aus Furcht vor einer religiösen Beeinflussung ihres Sohnes daran gestört, dass im Kindergarten Yogaübungen praktiziert wurden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung und Sachverhalt
- II. Erwägungen des Verwaltungs- und des Bundesgerichts
- 1. Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich
- 2. Entscheid des Bundesgerichts
- III. Subjektive Konzeption des Schutzbereichs der Religionsfreiheit
- 1. Lösungsansatz des Verwaltungsgerichts
- 2. Korrektur durch das Bundesgericht
- 3. Ist die vorbehaltlose Anwendung der subjektiven Konzeption gerechtfertigt?
- IV. Das religiöse Neutralitätsgebot als unselbständige Garantie im schulischen Kontext
- V. Fazit
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