La procédure devant les tribunaux cantonaux d'assurances sociales est simple, rapide, gratuite et publique
Der Beitrag bietet einen Überblick über das «Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht». Die Übersicht konzentriert sich insbesondere auf die vier im Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) genannten Adjektive, wonach das kantonale Verfahren den vier Anforderungen «einfach», «rasch», «öffentlich» und «kostenlos» genügen muss. Der Beitrag soll zeigen, wie die kantonale Praxis oftmals vom Gesetzestext abweichen kann. Letztlich werden vier Definitionen geliefert, welche die Vielfalt der zugehörigen rechtlichen und behördlichen Praxis belegen. (bk)
Table des matières
- I. Préambule
- II. La procédure simple
- III. La procédure rapide
- IV. La procédure gratuite
- V. La procédure publique
- VI. Un bilan en demi-teinte
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