Die Kinderkrankheiten der Kreditfähigkeitsprüfung
Eine Zwischenbilanz nach 10 Jahren KKG aus der Sicht der Schuldenberatung
Das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG), welches vor 10 Jahren in Kraft getreten ist, verpflichtet die Kreditgeberinnen, eine Kreditfähigkeitsprüfung durchzuführen. Der Autor stellt fest: Nicht das Gesetz ist mangelhaft, sondern die Anwendung des Gesetzes durch die Kreditgeberinnen. Das eröffnet der Schuldenberatung die Möglichkeit, in einem ersten Schritt den Schuldenberg ihrer Klientinnen und Klienten mit juristischen Argumenten zu reduzieren.
Inhaltsverzeichnis
- I. Seit gut 10 Jahren: Bekämpfung der Überschuldungsgefahr auf Bundesebene
- II. Wichtigstes Instrument zur Bekämpfung der Überschuldungsgefahr: Die Kreditfähigkeitsprüfung
- 1. Das Konzept der Kreditfähigkeitsprüfung
- 3. Aufgaben und Grenzen der Kreditfähigkeitsprüfung
- 4. Blosses Scoring genügt nicht
- III. Die Pathologie der Kreditfähigkeitsprüfung
- 1. Konstruktionsfehler der Kreditfähigkeitsprüfung
- 2. Falsch erfasste Einkommen
- 3. Fehler bei den Ausgabenposten
- 4. Fehler bei der Berechnung der Quellensteuer
- 5. Die Angaben der Konsumentin / des Konsumenten
- IV. Die summarische Kreditfähigkeitsprüfung für Kredit- und Kundenkarten mit Kreditoption und Überziehungskredite auf laufendem Konto
- V. Die Sanktionen
- 1. Die gesetzliche Konzeption: «geringfügiger Verstoss» versus «schwerwiegender Verstoss»
- 2. Die Lösung der Praxis für den «mittelschweren Verstoss»
- 3. Sonderfall Leasing
- VI. Fazit
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