Keine Leuchtreklame für Anwaltskanzleien
Grenzen zulässiger Anwaltswerbung
Gemäss Art. 12 lit. d BGFA können Anwältinnen und Anwälte Werbung machen, solange diese objektiv bleibt und solange sie dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht. Ein neuerer Entscheid des Bundesgerichts äussert sich zu den Grundfragen im Zusammenhang mit der Anwaltswerbung und der Zulässigkeit ihrer Einschränkung durch die Berufsregeln. Die Ausführungen fassen die Erwägungen des Bundesgerichts zusammen und ergänzen diese mit einem Kurzkommentar des Verfassers.
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt
- II. Die bundesgerichtlichen Erwägungen
- III. Bemerkungen
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