Verschärfung des Kampfes gegen die Privatbestechung oder die LEX Fifa
Der Bundesrat will mit einer Revision des Strafgesetzbuches die Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung der Korruption ausbauen. Dabei soll unter anderem die Privatbestechung als Offizialdelikt ausgestaltet und auch dann geahndet werden, wenn sie nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Dazu hat er am 15. Mai 2013 die entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches zusammen mit einem erläuternden Bericht in die Vernehmlassung geschickt, die bis 5. September 2013 dauert. Die geplante Revision soll kritisch durchleuchtet werden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Wortlaut der Revisionsvorlage
- III. Ratio legis der Revisionsvorlage
- IV. Geltungsbereich des UWG
- V. Grenzen der Strafverfolgung
- VI. Sinn und Unsinn der Ausgestaltung als Offizialdelikt
- VII. Einwilligung des Dritten als Pferdefuss
- VIII. Fazit
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