Eckwerte zur Vermögensverwaltung
FINMA setzt revidiertes Rundschreiben in Kraft
Die FINMA hat kürzlich ihr Rundschreiben «Eckwerte zur Vermögensverwaltung» revidiert und wollte damit die jüngste Rechtsprechung zur Vermögensverwaltung in ihre Mindeststandards übernehmen. Der Artikel zeigt, dass die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen tatsächlich über die zivilrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtes hinausgehen. Zu Recht wurde die Revision von den Unterstellten deshalb kritisiert.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Revision des Rundschreibens
- A. Revisionsablauf
- B. Anpassungen infolge KAG-Revision
- C. Vorvertragliche Erkundigungspflichten
- D. Sorgfaltspflichten
- E. Informationspflichten
- F. Entschädigung des Vermögensverwalters
- III. Fazit
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