Praktische Hinweise zur früheren Referentenaudienz bzw. heutigen Vergleichsverhandlung vor dem Handelsgericht Zürich
Das Handelsgericht des Kantons Zürich lädt die Prozessparteien bereits nach dem ersten Schriftenwechsel zu einer Vergleichsverhandlung vor, die häufig erfolgreich ist und zu einer raschen Prozesserledigung durch den Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches führt. Der Beitrag beleuchtet die Vergleichsverhandlung vor dem Handelsgericht Zürich aus praktischer Sicht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung und Übersicht
- 2. Praxis des Handelsgerichts Zürich: Durchführung einer Vergleichs-, nicht einer Instruktionsverhandlung nach dem ersten Schriftenwechsel
- 3. Typischer Ablauf einer Vergleichsverhandlung vor dem Handelsgericht Zürich
- 4. Vorbereitung der Vergleichsverhandlung vor dem Handelsgericht Zürich
- 5. Verhalten in der Vergleichsverhandlung vor dem Handelsgericht Zürich
- 6. Falls kein Vergleich: Berücksichtigung der Vergleichsverhandlung im weiteren Prozessverlauf
- 7. Zusammenfassung
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare