Auswirkungen des neuen Sanierungsrechts auf das Arbeitsrecht
Anpassungen im Bereich von Betriebsübernahmen sowie Einführung einer Sozialplanpflicht
Am 1. Januar 2014 ist das neue Sanierungsrecht in Kraft getreten, das zu zwei wichtigen Anpassungen im Arbeitsrecht geführt hat. Im Fokus stehen dabei Erleichterungen bei Betriebsübernahmen in der Insolvenz sowie die Einführung einer allgemeinen Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen. Mit dem Beitrag sollen diese Änderungen näher beschrieben und analysiert sowie deren Auswirkungen auf die Praxis untersucht werden. Inhalt und Aufbau des Beitrages lehnen sich dabei an einen Vortrag über das neue Sanierungsrecht von Baker & McKenzie Zürich vom 11. März 2014 an.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Übergang von Arbeitsverhältnissen bei einem Asset Deal
- 2.1. Ausgangslage
- 2.2. Neuerungen
- 3. Solidarische Haftung bei einem Asset Deal
- 3.1. Ausgangslage
- 3.2. Neuerungen
- 4. Schlussfolgerung für die Rechtslage bei einem Asset Deal
- 5. Einführung einer Sozialplanpflicht
- 5.1. Ausgangslage
- 5.2. Neuerungen
- 5.2.1. Pflicht zum Abschluss eines Sozialplanes
- 5.2.2. Inhalt des Sozialplans
- 5.2.3. Verhandlungspartner der Sozialpläne
- 5.2.4. Vorgehen bei fehlender Einigung
- 5.2.5. Ausnahmen von der Sozialplanpflicht
- 5.3. Rechtsvergleich
- 6. Fazit
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare