Zur Reformbedürftigkeit des Schweizer Staatskirchenrechts
Verursacht durch gesellschaftliche Umbrüche ist das staatskirchenrechtliche System der Schweizer Kantone mit seinen Kirchgemeinden und Landeskirchen zur Fiktion geworden. Zudem ist das System der Distanzierung immer breiterer Kreise von den etablierten Religionsgemeinschaften sowie der religiösen Pluralisierung nicht mehr gewachsen. Will man die Radikalkur der «Trennung von Staat und Kirche» abwenden, muss das Staatskirchenrecht auf eine neue Grundlage gestellt werden. Zentrales Anliegen dabei ist die umfassende Gewährleistung der Religionsfreiheit.
Inhaltsverzeichnis
- I. Staatskirchenrechtliche Perspektive
- II. Theologisch-kirchenrechtliche Perspektive
- III. Umfassende Gewährleistung der Religionsfreiheit als Ziel der Reform
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