Die Revision des Genossenschaftsrechts für Grossgenossenschaften ist überfällig
Der Autor erachtet das Urteil des Bundesgerichts, das der Raiffeisenbank die Ausgabe von Beteiligungsscheinen verbot, als richtig. Da den Grossgenossenschaften die Möglichkeit der Finanzierung zugestanden werden sollte, dies aber nur möglich ist, wenn gleichzeitig auch andere Defizite (z.B. corporate governance, Unterwerfung unter das Selbsthilfeprinzip) beseitigt werden, sollte für Grossgenossenschaften das Recht grundsätzlich revidiert werden oder die Grossgenossenschaften in den Typus der «Genossenschaftlichen AG» überführt werden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung: Falsche Kritik, richtige Schlussfolgerung
- II. Die rasante Entwicklung der Grossgenossenschaften
- III. Warum es keine Revision des Grossgenossenschaftsrechts gab
- IV. Der Ruf nach einer Gesetzesrevision ist dabei sehr alt
- V. Der Revisionsbedarf bei der Grossgenossenschaft
- Demokratiedefizit
- Kontrolldefizit
- Selbsthilfezweck
- Compliance
- Genossenschaftskapital und Finanzierungsvehikel
- VI. Fazit
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