Kein Anspruch des Vaters auf Mutterschaftsentschädigung nach Art. 16b EOG
Urteil des Bundesgerichts 9C_810/2013 vom 15. September 2014, zur Publikation vorgesehen
Das Bundesgericht verneinte in seinem Leitentscheid den Anspruch des Vaters auf Erwerbsersatz bzw. bezahlten Urlaub nach der Geburt seines Kindes. Der Anspruch sei nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes auf die Mutter beschränkt. Die Ungleichbehandlung sei zudem nicht diskriminierend, weil die Anknüpfung der Mutterschaftsentschädigung am Geschlecht der Mutter biologische Gründe habe und deshalb mit Art. 8 Abs. 3 BV vereinbar sei.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Sachverhalt
- 2. Erwägungen
- 2.1. Anwendungsbereich von Art. 16b Abs.1 EOG
- 2.2. Verletzung des Diskriminierungsverbots?
- 3. Bemerkungen
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare