Schutzklauseln in der Personenfreizügigkeit mit der EU
Im Zusammenhang mit den Umsetzungsarbeiten zur Masseneinwanderungsinitiative wird in der Schweiz zurzeit u.a. die Einführung einer neuen Schutzklausel diskutiert, welche unter gewissen Umständen die Beschränkung der Personenfreizügigkeit mit der EU erlauben würde. Der Beitrag beleuchtet diese Vorschläge vor dem Hintergrund der Praxis von Schutzklauseln im EU- und im EWR-Recht in der Personenfreizügigkeit.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Anwendung einer Schutzklausel im EU-Innenverhältnis: Spanien 2011
- 3. Schutzklauseln im EWR-Recht und die Sonderlösung für Liechtenstein
- 3.1. Allgemeine und dauerhafte Schutzklausel im EWR-Recht
- 3.2. Übergangsregelungen beim EWR-Beitritt neuer EU-Mitgliedstaaten
- 3.3. Die quasi-permanente Sonderlösung für Liechtenstein: mehr als eine Schutzklausel
- 3.3.1. Geschichtliche Entwicklung
- 3.3.2. Die heute geltende Regelung
- 4. Schutzklauseln im bilateralen Freizügigkeitsabkommen EU – Schweiz
- 4.1. Geltendes Recht
- 4.1.1. Die unbefristete Schutzklausel nach Art. 14 Abs. 2 FZA
- 4.1.2. Gestaffelte und befristete Ventilklausel
- 4.2. Eine neue Schutzklausel bzw. Sonderlösung für die Schweiz?
- 4.2.1. Quasi-dauerhafte, staatsvertragliche Sonderlösung à la Liechtenstein
- 4.2.2. Dauerhafte Schutzklauseln
- 4.2.2.1. Einseitig festgelegte Globalkontingente: das Modell der Schweizer Wirtschaft
- 4.2.2.2. Vertraglich festgelegte, dynamische Schwellenwerte: das ETH-Modell
- 4.2.3. Analyse und Einschätzung
- 5. Ausblick: Chancen im Verhandlungsrahmen für den EU-Beitritt der Türkei?
- 6. Anhang: Tabelle zu den unterschiedlichen Arten von Schutzklauseln
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