Zum bundesrätlichen Vernehmlassungsentwurf zur Umsetzung von Art. 121a BV
Am 9. Februar 2014 trat die neue Verfassungsbestimmung von Art. 121a BV über die Steuerung der Zuwanderung mit ihrer Annahme in der Volksabstimmung in Kraft. Seither sorgte diese Thematik für einigen politischen Diskussionsstoff und beschäftigte auch die Rechtswissenschaft mit der Frage, wie das neue Verfassungsrecht auszulegen und allenfalls umzusetzen sei. Ziemlich genau ein Jahr später, am 11. Februar 2015, veröffentlichte nunmehr der Bundesrat seine Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der Verfassungsbestimmung. Der Beitrag macht eine erste Auslegeordnung zum Entwurf des Bundesrates und versucht diesen verfassungsrechtlich einzuordnen und zu würdigen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Verfassungsrechtliche Einordnung von Art. 121a BV
- 3. Die Vorgaben von Art. 121a BV
- 4. Die Vorarbeiten und die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates
- 5. Rechtliche Einordnung der bundesrätlichen Vorschläge
- 6. Würdigung des bundesrätlichen Vernehmlassungsentwurfs
- 7. Ausblick
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