Zum Gutachten 2/13 des EuGH über den Beitritt der EU zur EMRK
Ein Schritt vor und zwei zurück
In ihrem Beitrag fassen die Autoren die wichtigsten Aussagen des Europäischen Gerichtshofes in seinem Gutachten über die Vereinbarkeit des Entwurfes eines Abkommens über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention mit dem Unionsrecht zusammen. Zugleich kommentieren sie die vom Gerichtshof aufgestellten Vorgaben für einen Beitritt – auch im Lichte der bereits vorliegenden, teils sehr kritischen Reaktionen der Lehre auf das Gutachten.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Autonomie des Unionsrechts
- 2.1. Fehlende Abstimmung von Art. 53 EMRK und Art. 53 GR-Charta
- 2.2. Das Erfordernis der Prüfung der Beachtung der EMRK-Grundrechte durch Mitgliedstaaten untereinander
- 2.3. Vorlage von mitgliedstaatlichen Höchstgerichten über Grundsatzfragen an den EGMR
- 3. Streitbeilegung nach den Verträgen, Art. 344 AEUV
- 4. Mitgefangen, Mitgehangen – der Mitbeschwerdegegner-Mechanismus
- 5. Zum Vorabbefassungsverfahren
- 6. Die gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik
- 7. Schlussbetrachtung
- 7.1. Allgemeine Einschätzung:
- 7.2. Wie geht es nun weiter?
- 7.3. Die EGMR-Perspektive:
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