Staatsbegräbnis für Courtagen
Interessenkonflikte der Broker und Mäkler im Lichte ihrer Treuepflicht
Die Versicherungsbroker und die Liegenschafts-Doppelmäkler sind wegen ihrer widersprüchlichen Pflichten gegenüber zwei Parteien in einen unlösbaren Interessenkonflikt verstrickt. Gemäss dem zur Publikation vorgesehenen Urteil des Bundesgerichts 4A_214/2014 vom 5. Dezember 2014 verletzt dieser Konflikt die auftragsrechtliche Treuepflicht und führt zur Nichtigkeit solcher Verträge. Das Bundesgericht und ein Urteil des Zivilgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 30. Oktober 2014 machten auch Schluss mit den Courtagen, die im Rahmen solcher Mehrfachbindungen fliessen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Finanzdienstleister verdrängen den Interessenkonflikt
- 1.1. Nur eine Frage des Geldes?
- 1.2. Berufsblinde Versicherungsbroker
- 2. Geschäfte trotz Interessenkonflikt für legal gehalten
- 3. Bedenklicher courant normal
- 4. Irrglaube an Heilung durch Offenlegung
- 5. Der Diener zweier Herren hat ausgedient
- 6. Rückblick auf die Bundesgerichtspraxis zu den Retrozessionen
- 6.1. Anfänglich stand das Geld im Mittelpunkt
- 6.2. Die ganze Wahrheit über den Herausgabeverzicht
- 6.3. Courtagen der Versicherer vom Retrozessionen-Verdikt betroffen
- 6.4. Interessenkonflikte auch im Konzernverhältnis
- 6.5. Rechenschaftspflicht als Kontrollinstrument
- 7. Hoffnungsschimmer für Herausgabepflicht bei Anlageberatung
- 8. Interessenkonflikt killt Brokercourtagen
- 8.1. Prozess um Courtagen
- 8.2. Jederzeitige Kündigung des Brokervertrags bestätigt
- 8.3. Kündigung zur Unzeit
- 8.4. Interessenkonflikt konkretisiert
- 9. Schluss mit der Doppelmäkelei im Liegenschaftshandel
- 10. Die Schulbeispiele lassen Konsequenzen erwarten
- 11. Rechtswidrige Kündigungsfrist in Brokerverträgen
- 12. Schlussfolgerungen
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