Gebäudesanierungen an STWE-Liegenschaften – das Institut des Stockwerkeigentums stösst an seine Grenzen
Der Autor kritisiert, dass die Gesamtsanierung von STWE-Liegenschaften wegen des praktisch unvermeidlichen Miteinbezugs von Sonderrechtsteilen (bspw. Fenster oder Terrassen) de lege lata die Zustimmung aller Eigentümer bedingt. Die bisherige Untätigkeit des Bundesrats wird dazu führen, dass der Werthaltigkeit verpflichtete Investitionen u.U. nicht getätigt werden können. Der Autor erwägt deshalb, die Reglemente dahingehend anzupassen, dass bezüglich baulicher Massnahmen, die aus energetischen und/oder werterhaltenden Gründen vorgenommen werden, vom Einstimmigkeitsprinzip abgewichen und stattdessen sinnvolle Quoten eingeführt werden.
Inhaltsverzeichnis
- A) Ausgangslage und Problematik
- B) (Unzureichende) Reaktion der Politik
- C) Optik der Juristen
- D) Interesse der Stockwerkeigentümer
- E) Forderungen aus der Praxis
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