Bauhandwerkpfandrecht für Asphaltlieferungen für den Flughafen Zürich
Urteil des Handelsgerichts, Einzelgericht, des Kantons Zürich vom 12. Juni 2014 (HE140114)
Erstmals befasste sich ein publiziertes Urteil mit der Baupfandberechtigung für Asphaltlieferungen sowie mit der vorläufigen Grundbucheintragung von Baupfandrechten bei ungeklärter Zugehörigkeit der Baugrundstücke zum Verwaltungs- oder zum Finanzvermögen (Art. 839 Abs. 5 ZGB). Da es nur um die vorläufige Grundbucheintragung ging, war die definitive Klärung dieser und anderer Fragen dem ordentlichen Verfahren um die definitive Haftung als Grundpfandgläubigerin oder als einfache Bürgin zu überlassen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Der Fall
- 2. Das Urteil
- 3. Anmerkungen
- a) Verwaltungsvermögen oder Finanzvermögen
- b) Baupfandberechtigung
- c) Vorläufige Ermittlung der Teilpfandsummen
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