Durchzogene Bilanz viereinhalb Jahre nach dem MEDAS-Urteil
Vor viereinhalb Jahren fällte das Bundesgericht das MEDAS-Urteil. Darin stärkte es die Verfahrensfairness und Rechte von versicherten Personen. Kurz darauf wurde die Zufallsvergabe von polydisziplinären MEDAS-Aufträgen über die elektronische Plattform SuisseMED@P eingeführt. Seither hat das Bundesgericht die Verfahrensrechte konkretisiert und begrenzt. Insbesondere im Bereich von mono- und bidisziplinären Gutachten besteht heute Handlungsbedarf, um Verfahrensfairness, Transparenz und Ergebnisoffenheit der medizinischen Beurteilung zu gewährleisten.
Inhaltsverzeichnis
- 1. MEDAS-Urteil
- 2. Keine Handhabe gegen gerichtliche Rückweisung zur Begutachtung:
- 3. Einigungsversuch wird zum toten Buchstaben
- 4. Ausstandsgründe gegen Gutachter
- 5. Wieso keine Einzelgutachten via SuisseMED@P?
- 6. Beweisproblematik bei ungenügendem Gutachten
- 7. Besserung durch Überwindbarkeitsrechtsprechung 2.0?
- 8. Fazit:
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