Mesures provisionnelles en matière civile : première et seconde instance (Podcast)
Vorläufige Massnahmen stellen ein besonderes prozedurales Verfahren dar, in welchem der Richter dazu aufgerufen wird, in einen von vornherein vorläufigen – er ist nicht aufgerufen einen Entscheid zu fällen – und per Definition wechselnden Rahmen einzugreifen und das mit aufschiebender Wirkung. Sein Eingreifen ist umso heikler, da diese Situationen häufig notfallmässig auftreten und die Entscheidungen, welche von ihm erwartet werden, schwerwiegende Folgen für die betroffenen Parteien haben können: Die Ablehnung einer Massnahme kann auf Dauer den Anspruch zerstören, auf welchen sich der Antragsteller beruft (z.B. bei Verschwinden eines beanspruchten Gemäldes), während umgekehrt die Gewährung solcher Massnahmen die Realisierung eines bestimmten Vorhabens der vorgeladenen Partei unwiederbringlich beeinträchtigen kann. (sts)
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