EuGH-Urteil C-115/15 NA widerspricht der bundesgerichtlichen Auslegung von Art. 3 Abs. 6 Anh. I FZA
Eine Anpassung der bundesgerichtlichen «Ibrahim/Teixeira»-Praxis (BGE 139 II 393) erscheint unumgänglich
In einem bemerkenswerten Urteil vom 30. Juni 2016 legte der EuGH Art. 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer dahingehend aus, dass ein Kind und dessen drittstaatsangehöriger Elternteil, der das alleinige Sorgerecht wahrnimmt, ein Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedstaat hat, wenn der andere Elternteil Unionsbürger ist und im Aufnahmemitgliedstaat erwerbstätig war. Nicht von Belang ist, ob die Familiengemeinschaft aufgelöst war und der Unionsbürger den Aufenthaltsstaat verlassen hat, bevor das Kind dort eingeschult wurde.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Sachverhalt
- 2. Zusammenfassung der Erwägungen
- 3. Kommentar
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