Privatdetektive, aufgepasst!
Das Urteil des EGMR 18. Oktober 2016 und dessen Auswirkungen weit über den Bereich der Unfallversicherung hinaus
Das Urteil aus Strassburg hat Konsequenzen für alle Bereiche, in denen staatliche Behörden Private überwachen lassen, also auch für die Invalidenversicherung und für die Sozialhilfe, wahrscheinlich sogar für private Versicherer. Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen genügen bei weitem nicht. Aktuell müssen sämtliche verdeckten Observationen als gesetzeswidrig bezeichnet werden, und zwar sowohl in zivilrechtlicher wie auch in strafrechtlicher Hinsicht. Sinnvollerweise sollten in Zukunft solche verdeckten Überwachungen nur noch von der Polizei und den Strafbehörden vorgenommen werden, welche schon heute über entsprechende gesetzliche Grundlagen verfügen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Sachverhalt und Prozessgeschichte
- 2. Urteil des Bundesgerichts 8C_629/2009 vom 29. März 2010 und BGE 135 I 169
- 3. Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichts
- 4. Das EGMR-Urteil 61838/10 vom 18. Oktober 2016 im Detail
- 5. Zusammenfassung der wichtigsten Vorgaben des EGMR-Urteils
- 6. Konsequenzen des EGMR-Urteils weit über das UVG hinaus
- 7. Privatdetektive, aufgepasst!
- 8. Schaffung einer Versicherungs-Polizei?
- 9. Verdeckte Überwachung ist Sache der Strafbehörden
- 10. Fazit
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