«Brexit» und FZA
Zu den Perspektiven der Freizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU im Gefolge des «Brexit»
Im Falle des (zu erwartenden) Austritts Grossbritanniens aus der EU stellt sich auch die Frage der Implikationen dieses Schritts für das (vertragliche) Verhältnis Grossbritanniens und der Schweiz. Der Beitrag greift diese Frage spezifisch in Bezug auf das Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU auf. Dabei werden – auf der Grundlage der Implikationen des «Brexit» für die Stellung Grossbritanniens als Vertragspartei des FZA – einerseits die wechselseitigen Verpflichtungen der beiden Staaten, andererseits die Szenarien für die zukünftige Gestaltung ihrer Beziehungen erörtert.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Zu den Implikationen eines «Brexit» für die Stellung Grossbritanniens als Vertragspartei des FZA
- III. Zu den Verpflichtungen der Schweiz und Grossbritanniens nach einem Dahinfallen des FZA im Verhältnis Grossbritannien – Schweiz
- 1. Zum Verhältnis Grossbritannien – Schweiz: die Tragweite des Art. 23 FZA
- 2. Zur «Überlagerung» durch die Austrittsverhandlungen Grossbritannien – EU
- 3. Fazit
- IV. Freizügigkeit Schweiz – Grossbritannien nach dem Brexit: vier Szenarien
- 1. Szenario 1: «vertragsloser Zustand»
- 2. Szenario 2: «Grandfathering»
- 3. Szenario 3: «autonomes Aufenthalts- und Niederlassungsabkommen»
- 4. Szenario 4: «autonomes Aufenthalts- und Niederlassungsabkommen mit Elementen des Freizügigkeitsabkommens»
- 5. Fazit
- V. Schluss
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