Medien im Spannungsfeld von Informationsauftrag und Datenschutz
Medien haben die Aufgabe, die Öffentlichkeit über das Zeitgeschehen zu informieren. Grundlage dafür sind auch Datensammlungen, die dem Datenschutzgesetz (DSG) unterstehen. Um die Ausübung medialer Funktionen zu erleichtern, sieht das DSG einzelne Sondernormen zugunsten der Medienschaffenden vor, die vom VE-DSG praktisch unverändert übernommen werden. Mangels ausdrücklicher Regelung in den Vernehmlassungsunterlagen ergeben sich aber für Medien verschiedene Rechtsunsicherheiten im Zusammenspiel von Persönlichkeits- und Datenschutz, die in der Revision einer Klärung zugeführt werden sollten.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangspunkt: Öffentlichkeit und Privatsphärenschutz
- 2. «Neuregelung» der medienrelevanten Vorschriften im Vorentwurf zum revidierten Datenschutzgesetz
- 3. Auslegungsmethoden
- 3.1. Grammatikalische Auslegung
- 3.2. Historische Auslegung
- 3.3. Systematische Auslegung
- 3.4. Teleologische Auslegung
- 3.5. Zwischenfazit
- 4. Notwendige Differenzierungen in der Beurteilung
- 4.1. Ausgangslage
- 4.2. Grundgedanke des DSG
- 4.3. Fehlende Deckungsgleichheit von ZGB und DSG
- 4.4. Datenschutz für personenbezogene Informationen (Daten) vor Veröffentlichung
- 4.5. Datenschutz für personenbezogene Informationen (Daten) nach Veröffentlichung in redaktionellen Medienbeiträgen
- 4.6. DSG-Pflichten von Medienunternehmen
- 4.7. Grundrechtsansprüche
- 5. Fazit
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