Das Einkommen von Uber-Fahrern im Lichte des Sozialversicherungsrechts
Der Uber-Konzern beschäftigt weltweit Gerichte und Behörden, so auch in der Schweiz. Streitig ist unter anderem die Frage, ob Uber-Fahrer im sozialversicherungsrechtlichen Sinne selbstständig- oder unselbstständigerwerbend sind. Die Suva kommt in einem Einspracheverfahren zum Schluss, der betreffende Uber-Fahrer sei als Arbeitnehmer der obligatorischen Unfallversicherung unterstellt. Der Fall wurde ans Sozialversicherungsgericht Zürich weitergezogen. Der Beitrag setzt sich mit der Argumentation der Suva auseinander und stellt die Thematik in einen grösseren Zusammenhang.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Ist ein Uber-Fahrer ein Arbeitnehmer im Sinne des UVG?
- 1. Arbeitnehmerbegriff im Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen
- 2. Vorgeschichte und Einsprachelegitimation von Uber
- 3. Versicherungspflicht in der Unfallversicherung nach UVG
- 4. Würdigung der Suva-Prüfung der Kriterien «Unternehmerrisiko» und «Abhängigkeitsverhältnis»
- 4.1. Die Taxiregelung in der Wegleitung des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV)
- 4.2. Abhängigkeitsverhältnis
- 4.3. Unternehmerrisiko
- 4.4. Uber-Fahrer sind Arbeitnehmer im Sinne des UVG
- III. Konsequenzen und Bedeutung der Suva-Entscheidung
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