Grenzen kantonaler Organisationsautonomie bei Richterwahlen
Kritische Bemerkungen zu BGE 143 I 211
In einem bemerkenswerten Urteil vom 30. März 2017 setzt sich das Bundesgericht mit dem Verfahren der Richterwahlen im Kanton Solothurn auseinander. Das Gericht gelangt dabei zum Schluss, dass sich ein Wahlsystem, welches zum ersten Wahlgang nur bisherige Amtsträger zulässt, im Rahmen der kantonalen Organisationsautonomie bewegt. Dieser Entscheid ist in der Lehre positiv aufgenommen worden, verdient mit Blick auf die verfassungsrechtliche Garantie der politischen Gleichheit nach Art. 34 BV aber auch Kritik.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Sachverhalt
- 2. Erwägungen des Bundesgerichts
- 3. Bemerkungen
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