Dezentrale Autonome Organisation DAO
Eine juristische Betrachtungsweise
Dezentrale Autonome Organisationen (DAO) können aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten nicht über einen Leisten geschlagen werden, weshalb pauschale Aussagen dazu nahezu unmöglich sind. Die Untersuchung des Beispiels «The DAO» zeigt jedoch, dass virtuelle Organisationen, resp. virtuelle Geschäftsmodelle unter gewissen Vorbehalten den geltenden Regelungen des Schweizer Rechts zugeordnet werden können.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- I. Teil: Grundlagen
- 1. Blockchain
- 1.1. Merkmale einer Blockchain
- a) Dezentralität
- b) Unabänderbarkeit
- 1.2. Arten von Blockchain
- 2. Dezentrale Autonome Organisation (DAO)
- 2.1. Merkmale einer DAO
- a) Dezentralität
- b) Autonomie
- 2.2. «The DAO»
- a) Konzept
- b) Funktionsweise
- c) Involvierte Parteien bei «The DAO»
- II. Teil: Privatrechtliche Einordnung von «The DAO»
- 1. Allgemeines
- 1.1. Austauschverhältnis oder Rechtsgemeinschaft?
- 1.2. Körperschaft oder Personengesellschaft?
- a) Körperschaften
- b) Personengesellschaft
- 2. «The DAO» als einfache Gesellschaft?
- 2.1. Vertragsmässige Verbindung
- 2.2. Gemeinsamer Zweck und gemeinsame Mittel
- 2.3. Zwei oder mehr Personen
- 2.4. Fehlende Identifizierbarkeit der Gesellschafter
- 2.5. Übertragbarkeit der Mitgliedschaft
- III. Teil: Finanzmarktrechtliche Einordnung von «The DAO»
- 1. «The DAO» als kollektive Kapitalanlage?
- 1.2. Vermögen
- 1.3. Gemeinschaftliche Kapitalanlage
- 1.4. Supraindividueller Leistungsinhalt
- 1.5. Fremdverwaltung
- 2. Exkurs: Investmentclub
- 3. Exkurs: Territorialer Anwendungsbereich des KAG
- IV. Teil: Fazit
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare