Anforderungen an wirksame Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes
Die Schweiz verfügt de lege lata über keinen wirksamen kollektiven Rechtsschutz. Dies könnte sich nun ändern: Im Rahmen einer Vorlage zur Anpassung der ZPO ist im ersten Quartal 2018 mit Vorschlägen des Bundesrates zum kollektiven Rechtsschutz zu rechnen. Vor diesem Hintergrund stellt der Autor eine Auswahl der wichtigsten Punkte vor, die bei der Schaffung wirksamer Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes beachtet werden sollten.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Erschwingliche Prozessfinanzierung
- 1. Gerichtskosten
- 2. Eigene Rechtsvertretungskosten
- 3. Kosten des Prozessgegners
- III. Effizienter Verfahrensablauf
- 1. Legitimation zur Einleitung eines Kollektivrechtsschutzverfahrens
- 2. Bekanntmachung des Verfahrens und Teilnahme daran
- 3. Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte
- IV. Jederzeitige Vergleichsoption
- V. Missbrauchsschutz
- VI. Fazit
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare