Der Versicherungsmaklervertrag und die Dokumentationspflicht des Maklers
Die Beratung zwischen Versicherungsmakler und Kunde erfolgt häufig mündlich. Begeht der Versicherungsmakler sodann einen Beratungsfehler, steht der Kunde bei der Begründung eines Haftpflichtanspruchs oftmals vor einem Beweisproblem. Weiter hat der Kunde aufgrund des branchenspezifischen Vergütungsmodells des Versicherungsmaklers (Courtagemodell) keine Gewähr dafür, dass die Versicherungsvermittlung objektiv erfolgt. Eine Dokumentationspflicht seitens des Versicherungsmaklers kann dem Einhalt gebieten, sofern denn eine solche besteht. Im vorliegenden Beitrag wird dieser Frage nachgegangen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Die Qualifikation des Versicherungsmaklervertrags
- A. Die Definition und die Tätigkeit des Versicherungsmaklers
- B. Die Vergütung des Versicherungsmaklers
- C. Die Qualifikation des Versicherungsmaklervertrags
- II. Die Dokumentationspflicht des Maklers
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