Das «Lastwagenkartell» – Gelegenheit für private Kartellrechtsdurchsetzung in der Schweiz?
Mit der Aufdeckung des «Lastwagenkartells» verstärkt sich im EU-Ausland die Bedeutung der privatrechtlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus Kartellverstössen weiter. Erste Klagen wurden bereits erhoben, mindestens eine Entscheidung liegt bereits vor. Von einer vergleichbaren Aktivität ist in der Schweiz derzeit noch kaum etwas zu spüren. Der folgende Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob ein kartellzivilrechtliches Vorgehen im Hinblick auf einen eventuellen Schadensersatz auch hierzulande möglich wäre und wo – auch mit rechtsvergleichendem Blick auf das EU-Kartellrecht – rechtliche und tatsächliche Stolpersteine liegen können.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- II. Rechtliche Beurteilung
- 1. Grundstruktur der kartelldeliktsrechtlichen Haftung
- 2. Grenzüberschreitender Sachverhalt – Mehrspurigkeit der Kartellrechtsdurchsetzung
- 3. Internationale Zuständigkeit Schweizer Gerichte
- 4. Anwendbares Recht – Auswirkungsprinzip
- 5. Sachlegitimation – Solidarhaftung
- 5.1. Aktivlegitimation bei Erwerbern von Lastwagen
- 5.2. Passivlegitimation
- 5.3. Solidarhaftung
- 6. Widerrechtlichkeit und ihr Nachweis
- 7. Schaden
- 7.1. Schadensnachweis
- 7.2. Passing-on defence
- 7.3. Preisschirmeffekte
- 8. Verjährung von Kartellschadenersatzforderungen
- 9. Zession von Schadenersatzforderungen
- III. Fazit
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