Die Beteiligung von Umweltverbänden beim Bau von Energieanlagen
Der Beitrag untersucht die Beteiligungsmöglichkeiten von Natur- und Umweltschutzorganisationen im Genehmigungsverfahren von Energieanlagen. Im ersten Teil werden hierfür die Grundlagen der Beteiligung von Natur- und Umweltschutzorganisationen kurz erläutert. Der zweite Teil konzentriert sich auf die formelle Partizipation von Natur- und Umweltschutzverbänden. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Frage, inwiefern sich die Bestimmungen der Aarhus-Konvention zur Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungen über bestimmte Tätigkeiten und zum Zugang zu Gerichten auf das Verbandsbeschwerderecht der Schweiz im Energiebereich auswirken.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Grundlagen
- 1.1. Vor- und Nachteile der Beteiligung von Natur- und Umweltschutzorganisationen
- 1.2. Besonderheit von Energieanlagen
- 1.3. Informelle Beteiligung
- 2. Formelle Beteiligung von Umweltorganisationen
- 2.1. Schweizer Entwicklung
- 2.2. Die Öffentlichkeitsbeteiligung von Natur- und Umweltschutzorganisationen nach der Aarhus-Konvention
- 2.2.1. Grundlagen
- 2.2.2. Entscheidungen über die in Anhang 1 AK aufgeführten geplanten Tätigkeiten
- 2.2.3. Entscheidungen über geplante Tätigkeiten mit einer erheblichen Auswirkung auf die Umwelt
- 2.3. Das Verbandsbeschwerderecht von Natur- und Umweltschutzorganisationen in der AK
- 3. Schlussbemerkungen
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