Die Haftung für Produkte mit lernfähigen Algorithmen
Wann haften Hersteller für Schäden durch Produkte mit lernfähigen Algorithmen?
Lernfähige Algorithmen sind in der Lage, unabhängig von direkten Vorgaben des Programmierers auf unvorhergesehene Situationen zu reagieren. Das stellt das Produkthaftpflichtrecht vor neue Herausforderungen. Dieser Beitrag legt dar, wie lernfähige Algorithmen produkthaftpflichtrechtlich einzuordnen sind und zeigt auf, wann Hersteller, die lernfähige Algorithmen in ihren Produkten verwenden, für durch diese verursachte Schäden ersatzpflichtig sind.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Lernfähige Algorithmen
- III. Unterscheidung von Produktfehlern und Fehlentscheidungen
- 1. Produktfehler
- 2. Fehlentscheidungen
- 3. Sich selbst verändernde Software
- IV. Ersatzpflichtige Schäden nach PrHG
- 1. Software als Produkt im Sinne des PrHG
- 2. Produktfehler als Haftungsvoraussetzung
- 3. Massgebender Zeitpunkt
- 4. Art und Weise der Präsentation
- 5. Schäden am fehlerhaften Produkt selbst
- 6. Beweislast
- V. Produzentenhaftung (Art. 55 OR)
- 1. Auffangtatbestand der Produkthaftpflicht
- 2. Haftung für zweckmässige Organisation
- VI. Bestimmungen zur Sicherheit von Produkten
- 1. Vielzahl von Produktsicherheitsbestimmungen
- 2. Haftung bei Verletzung des PrSG oder des Sektorrechts
- 3. Schutzbereich im Vergleich zum PrHG
- 4. Ersatzpflichtige Schäden
- VII. Schlussbetrachtung
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