Das verwaltungsrechtliche Klageverfahren
Verwaltungsrechtliche Klageverfahren stellen im öffentlichen Recht, in dem die Rechtsverhältnisse zwischen Gemeinwesen und Privaten grundsätzlich durch Verfügung zu regeln sind, seit je die Ausnahme dar. Die Autoren beleuchten mit dem vorliegenden Beitrag dieses wenig beachtete Rechtsinstitut und zeigen anhand der Beispiele des Bundes sowie der Kantone Bern und Zürich auf, welche Unterschiede im Vergleich zum Beschwerdeverfahren gegen eine Verfügung bestehen und welche Besonderheiten im Klageverfahren zu beachten sind.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Allgemeines
- 2. Bundesebene
- 2.1. Keine Regelung im VwVG
- 2.2. Die Klage vor Bundesgericht (Art. 120 BGG)
- 2.3. Die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Art. 35 VGG)
- 3. Kantonale Ebene
- 3.1. Die verwaltungsrechtliche Klage im Kanton Bern (Art. 87–89 VRPG)
- 3.2. Die verwaltungsrechtliche Klage im Kanton Zürich (§§ 81–86 VRG)
- 4. Relevanz und Fazit
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