Komplettheitsklauseln bei Bauwerkverträgen
Komplettheitsklauseln sind in der Vertragspraxis sehr häufig anzutreffen und insofern auch bei der Vertragsgestaltung von erheblicher Bedeutung. In Bauwerkverträgen sind Komplettheitsklauseln beliebte Instrumente, um Risiken auf die andere Vertragspartei zu schieben. Ziel dieses Beitrages ist es, die bauherrenseitig verfasste Komplettheitsklausel aus rechtlicher Sicht zu umschreiben und wichtigen rechtlichen Fragestellungen rund um Komplettheitsklauseln bei Bauwerkverträgen auf den Grund zu gehen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- 1. Ausgangslage
- 2. Bedeutung
- II. Begriff
- 1. Die Bestätigungsklausel
- 2. Die Schlüsselfertigklausel
- 3. Die hybride Klausel
- 4. Die Widerspruchsklausel
- III. Zwischenfazit
- IV. Auslegung von Komplettheitsklauseln
- 1. Auslegungsmodalitäten
- 2. Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit von Komplettheitsklauseln
- 2.1. Massgebliche Kriterien für die Auslegung und die Wirksamkeit von Komplettheitsklauseln
- 2.2. Wortlaut und Inhalt von Komplettheitsklauseln
- 2.3. Art der Leistungsbeschreibung (detailliertes Leistungsverzeichnis oder Baubeschrieb)
- 2.4. Komplettheitsklauseln in AGB
- 2.4.1. Planungsleistung durch den Besteller erbracht
- 2.4.2. Planungsleistung durch den Unternehmer erbracht
- 2.5. Individualvertraglich vereinbarte Komplettheitsklauseln
- 2.6. Umstände des Vertragsabschlusses
- 3. Rechtsfolgen wirksamer und unwirksamer Komplettheitsklauseln
- V. Fazit
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare