Rezension: Der Notar im Kanton Wallis
Das Bundesrecht bestimmt, welche Rechtsgeschäfte öffentlich zu beurkunden sind. Da ein schweizerisches Beurkundungsrecht fehlt, ist dieses vorwiegend geprägt durch die seit 1912 anerkannte kantonale Autonomie. Das vorliegende Buch vermittelt nebst den Grundsätzen zum Beurkundungsrecht einen Überblick über die Eigenheiten im Kanton Wallis hinsichtlich des Notariats und des Grundbuchs.
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