Bewilligung von Kaufsrechten ausländischer Personen
Der Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen im Ausland ohne Niederlassungsrecht bedarf einer kantonalen Bewilligung. Die Bewilligung kann grundsätzlich nur im Rahmen des kantonalen Kontingents erteilt werden. Auch die Begründung von Kaufs-, Vorkaufs- oder Rückkaufsrechten gilt als Erwerb im Sinne des BewG. Mit Entscheid vom 12. Juni 2017 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern festgehalten, dass ein Kaufsrecht dem kantonalen Kontingent bei der Einräumung (und nicht bei der Ausübung) anzurechnen ist.
Inhaltsverzeichnis
- a. Zum Sachverhalt (Zusammenfassung)
- b. Zur Streitfrage
- c. Zum Rechtlichen
- d. Bemerkungen
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare