Zur Nichtigkeit von Kündigungsverfügungen im Personalrecht
Kritische Besprechung des Urteils des Verwaltungsgerichts Zürich vom 14. November 2019 (VB.2019.00174)
In einem kürzlich ergangenen Entscheid hat das Zürcher Verwaltungsgericht eine Kündigung als nichtig erklärt, welche die Universität Zürich gegen eine Mitarbeiterin wegen Indiskretionen im Zusammenhang mit der Untersuchung von Vorkommnissen am Medizinhistorischen Institut ausgesprochen hatte. Das Urteil ist mit dem Zürcher Personalrecht, welches bei sachlich nicht gerechtfertigter Kündigung keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung vorsieht, unvereinbar.
Inhaltsverzeichnis
- I. Prozessgeschichte
- II. Anwendbare Rechtsgrundlagen
- III. Folgen sachlich nicht gerechtfertigter Kündigungen im kantonalen Personalrecht
- IV. Erwägungen des Gerichts und Kritik
- V. Fazit
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