COVID-19 Pandemie: Psychiatrische Versorgung von Inhaftierten
Indikationsstellung und Durchführung von forensisch-psychiatrischen Behandlungen und Psychotherapien vor dem Hintergrund der Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2)
Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über relevante medizinische und damit verbundene juristische Fragen, die sich aus der Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen unter den Bedingungen des Straf- und Massnahmenvollzugs während der SARS-CoV-2 Pandemie ergeben. Im Beitrag werden unterschiedliche Vorgehensweisen diskutiert, wobei bisherige Erfahrungen ebenso besprochen werden wie Fragen der Entschädigung. Dabei zeigt sich, dass die Sicherstellung der Versorgung der Patientinnen und Patienten zentral ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung: SARS-CoV-2 / COVID-19
- 2. Artikel 6 und 7 des Epidemiengesetzes
- 3. Die Erläuterungen des BAG zu den Artikeln 6 und 10 der COVID-19-Verordnung 2
- 4. Die Indikationsstellung und Durchführung von psychiatrischen und psychologischen Therapien
- 4.1. Empfehlungen von Schweizer Fachgesellschaften
- 4.2. Empfehlungen von supranationalen (WHO) und anderen nicht medizinischen Vereinigungen
- 5. Forensisch-psychiatrische Therapien und Interventionen unter besonderen Bedingungen
- 5.1. Ausbreitung des Coronavirus unter Haftbedingungen
- 5.2. Störungsorientierte Behandlung
- 5.3. Deliktorientierte Behandlung
- 6. Evidenz bezüglich videobasierter Therapie und Begutachtung
- 7. Abrechenbarkeit von telemedizinischen und videobasierten Leistungen
- 8. Würdigung und Zusammenfassung
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