Sozialleistung oder Lohn?
Arbeitgeberbeiträge an die Krankenkasse
Vergütet ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Kosten für die Krankenkasse ganz oder teilweise, dann gehört der fragliche Betrag zum massgebenden Lohn, auf welchem die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Eine Beitragsbefreiung kommt laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) nur in Frage, wenn der Arbeitgeber den von ihm übernommenen Prämienanteil direkt an die Krankenkasse überweist. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der AHV-Verordnung, laut welchem «Beiträge des Arbeitgebers an die Kranken- und Unfallversicherer seiner Arbeitnehmer» nicht zum massgebenden Lohn gehören, sofern alle Betriebsangehörigen gleich gehandelt werden (Art. 8 lit. b). Diese Verordnungsbestimmung ist aus Sicht des EVG gesetzmässig, hat doch der Bundesrat mit deren Erlass der Absicht des Gesetzgebers Rechnung getragen, die Arbeitgeber zu Leistungen an die Krankenkassen zu motivieren und so Notlagen der Arbeitnehmer zu vermeiden.
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