Das Nickerchen am Steuer
Erhebliche Gefährdung
Wer gesund ist und nicht aus anderen Gründen fahrunfähig, schläft nicht am Steuer ein, ohne dass er vorher deutliche Anzeichen von Müdigkeit verspürt. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, welches aus dieser Erkenntnis eine folgenschwere Konsequenz zieht: «Das Verschulden eines Fahrzeugführers, der am Steuer einschläft, ist deshalb in aller Regel als schwer zu bezeichnen.»
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