Jusletter

M-Cumulus-Daten für Untersuchungsrichter zugänglich

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, M-Cumulus-Daten für Untersuchungsrichter zugänglich, in: Jusletter 10. Juli 2000
Migros-Kunden willigen im Antrag für eine M-Cumulus Karte grundsätzlich nur in die Bearbeitung ihrer Daten durch die Migros ein. Dennoch kann ein Untersuchungsrichter, der aufgrund einer M-Cumulus-Kassenquittung die mutmassliche Täterschaft eruieren will, von der Migros verlangen, dass sie ihm Name und Adresse einer angezeigten Person bekanntgibt. Der Migros steht trotz Datenschutzverpflichtung kein Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht zu.

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