Zahlreiche Aenderungen der Zürcher Zivilprozessordnung und weiterer Erlasse treten anfangs 2001 in Kraft
Anpassung an das neue Scheidungsrecht
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat letzte Woche das Gesetz betreffend Anpassung des Prozessrechts im Personen- und Familienrecht vom 27. März 2000 auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt. Nach diesem Gesetz werden zahlreiche Bestimmungen in der Zivilprozessordnung, im Gerichtsverfassungsgesetz und im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch geändert. Dabei geht es um die Anpassung des Zürcher Prozessrechts an die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, die per 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist. Diese Änderung betrifft das Personenstandsrecht, das Recht der Eheschliessung und das Scheidungsrecht.
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