Kein Beschwerdeweg offen
Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule gültig
Die vom Zürcher Regierungsrat am 15. September 1999 erlassene Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule ist gültig, nachdem das Bundesgericht auf eine dagegen eingereichte staatsrechtliche Beschwerde nicht eingetreten ist. Der UNO-Pakt I über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der eine «allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit» vorsieht (Art. 13) sei im vorliegenden Fall nicht dirket anwendbar.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare