Ungleich behandelte Rentner
Die vom Bundesrat in der Radio- und Fernsehverordnung (Art. 45 und 46) erlassene Regelung, wonach Invalide und Altersrentner mit geringem Einkommen keine Radio- und Fernsehgebühren bezahlen müssen, verstösst laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts in der heute gültigen Ausgestaltung gegen das Verfassungsgebot der Gleichbehandlung (Art. 8 Bundesverfassung). Die fragliche Verordnungsbestimmung sieht vor, dass AHV-berechtigte Personen und solche, die zu mindestens 50 Prozent invalid sind, von der Gebührenpflicht befreit werden, wenn ihr Einkommen weniger ausmacht als fünf Drittel des jährlichen Mindestbetrags der einfachen Altersrente.
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