Auch bei Barauszahlung keine Verrechnung
Laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) dürfen Freizügigkeitsleistungen, die wegen der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit bar ausbezahlt werden, nicht mit Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers verrechnet werden, die dieser gegenüber einem wegen deliktischen Verhaltens entlassenen Arbeitnehmer geltend macht und der Vorsorgeeinrichtung abgetreten hat.
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