Keine Haftung des Bundes
Unzulängliche Bankenaufsicht?
Der Bund muss den beim Konkurs der Häberle Invest & Treuhand AG (HIT AG) in Luzern finanziell zu Schaden gekommenen Anlegern im Zusammenhang mit dem Vorgehen der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) keinen Schadenersatz leisten. Dies entschied das Bundesgericht und wies in einem Pilotverfahren die Forderungen von drei der vorwiegend aus dem Osten Deutschlands stammenden Gläubiger ab. Insgesamt beträgt der geltend gemachte Schaden über 19 Mio. Fr. bei einer Konkursdividende von maximal 5%.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare