Keine Hilfe für schweigendes Satanskultopfer
Das Bundesgericht hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde einer Frau abgewiesen, der das Sozialversicherungsgericht sowie die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Leistungen aus Opferhilfe verweigert haben. Die Frau macht geltend, sie benötige die Beratungen einer Sozialarbeiterin, weil sie im Kindesalter als Opfer eines Satanskults mehrfach vergewaltigt und gefoltert worden sei. Angaben über Ort und Zeit, Täter und Verletzungen machte die Frau jedoch nicht, weshalb die kantonalen Behörden es ablehnten, die monatlichen Beratungskosten von 420 Franken zu übernehmen.
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