Unentgeltlicher Rechtsbeistand im Asylverfahren?
Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) stellt in ihrem neuesten Grundsatzurteil fest, dass ein Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand auch im Verfahren vor dem Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) bestehen kann. Im Folgenden wird das Urteil in anonymisierter Form im Volltext wiedergegeben.
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