Teilweise beanstandete Schweizer Amtshilfe
Die eidgenössische Bankenkommission (EBK) muss auf Geheiss des Bundesgerichts eine der französischen «Commission des Opérations de Bourse» (COB) erteilte Bewilligung zur Verwendung von Informationen in einem Strafverfahren wegen Insiderverstössen widerrufen. Konkret geht es um eine Untersuchung wegen auffälliger Aktientransaktionen im Vorfeld der Übernahme des Verlagshauses Flammarion durch die italienische Gruppe Rizzoli.
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